Immer wichtig: Kontaktlinsenpflege!!

 
Immer wichtig: Kontaktlinsenpflege!!

Was ist von Wegwerflinsen zu halten?

Wegwerflinsen werden aus einem sehr dünnen weichen Material in großen Mengen produziert - allerdings in einer begrenzten Auswahl an Stärken. Diese Linsen haben allesamt den gleichen Gesamtdurchmesser und die gleiche Rückflächengestaltung. Auch lassen sie sich nicht nachträglich bearbeiten. Das bedeutet, sie können nur für Patienten geeignet sein, deren Hornhautform mit der Form der Linse übereinstimmt. Da die Linsen aber extrem dünn sind würde jemand, dem sie nicht passen, erst etwas davon merken, wenn seine Hornhaut schon geschädigt ist. Es kann sehr gut sein, daß er dann zeitlebens auf Kontaktlinsen verzichten muß. Im übrigen gelten die gleichen Tragevorschriften wie für jede andere Linse: Während des Schlafs dürfen die nicht auf dem Auge bleiben, wenn der Augenarzt es nicht ausdrücklich erlaubt hat. Daher müssen sie auch - wie alle anderen Linsen - täglich gepflegt und trotzdem nach einer Woche erneuert werden. Für einen längeren Gebrauch ist dieses Material nicht geeignet.

Kontaktlinsenpflege

Sobald man seine Kontaktlinsen absetzt, also spätestens vor der Nachtruhe, müssen sie gereinigt und in einer Neutralisationslösung aufbewahrt werden. Zur Pflege weicher Linsen fügt man außerdem einmal wöchentlich währen der Desinfektion eine Tablette hinzu, die Eiweißablagerungen von der Linse entfernt. Das alles ist aber ganz unkompliziert und erfordert nur sehr wenig Zeit. Bei den modernen Pflegesystemen lassen sich meist mehrere Schritte gleichzeitig erledigen; sie sind weitestgehend verwechslungssicher und sie werden auch ohne Konservierungsstoff-Zusätze angeboten.
Ihr Augenarzt empfiehlt Ihnen immer das Pflegesystem, das Ihre Augen und Ihre Linsen am besten vertragen. Sie sollte es niemals wechseln, ohne ihn vorher um Rat zu fragen. Wenn die Inhaltsstoffe der Pflegemittel nicht genau aufeinander abgestimmt sind oder nicht auf das Material Ihrer Kontaktlinsen, können Allergien auftreten.

Haben Kontaktlinsenträger Anspruch auf Krankenkassen-Leistungen?

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenvericherungen lesen Sie weiter




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