Besteht ein latentes, das heißt ein unterdrücktes und normalerweise nicht sichtbares Schielen (Heterophorie), können bei Anstrengung und Ermüdung Doppelbilder auftreten. Im Extremfall sieht man sogar vorübergehend nur noch mit einem Auge, weil das andere so weit in eine Schielstellung abweicht, daß im Gehirn das von diesem Auge aufgenommene Bild unterdrückt wird. Mit einer seit Kindheit bestehenden Schielstellung verbindet sich sehr häufig eine ausgeprägte Schwachsichtigkeit des schielenden Auges (Amblyopie). Der Betroffene ist funktionell praktisch einäugig. Wenn das andere Auge jedoch über eine gute Sehschärfe verfügt, kann auch dieser Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten am Bildschirm ausführen. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß er sehr viel schneller ermüdet als jemand mit beidseitig intaktem Sehvermögen. Da die Arbeit am Bildschirm mit ständigem Blickwechsel zwischen Monitor und schriftlicher Vorlage verbunden ist, kommt der Beweglichkeit der Augen besondere Bedeutung zu, d.h., es darf keine Störung in der Zusammenarbeit der Augenmuskeln vorliegen. In einem solchen Fall können Doppelbilder auftreten. Farbfehlsichtigkeit schließt die Arbeit an den heute üblichen zweifarbigen Bildschirmen nicht aus. Lediglich für Aufgaben, bei denen Mehrfarbigkeit zur Unterscheidung dient, sollte eine normale Farbtüchtigkeit gegeben sein, da stärkere Störungen in diesem Bereich zur Farbvertauschung und damit zu möglichen Fehlern führen. Im Gegensatz zu Brechungsfehlern des Auges lassen sich Farbsinn-Störungen durch Sehhilfen nicht beheben.
(übernommen mit schriftlicher Genehmigung von:http://www.uniklinikum-giessen.de)


