Diabetes bei der Führerscheinanmeldung angeben?

 
Diabetes bei der Führerscheinanmeldung angeben?Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor über einem Monat meldete ich (17 Jahre alt, Typ-1 seit August 1999) mich bei der Fahrschule an. Dort fragte der Fahrlehrer nach Krankheiten (bzw. Körperbehinderungen). Da ich davon ausging, dass man den Diabetes erwähnen muss, habe ich dies auch gleich getan.

Nach einigem Hin und Her (ich musste mir ein Gutachten von einem Facharzt erstellen lassen, dass ich zum Fahren eines Fahrzeugs geeignet bin - das Straßenverkehrsamt verlangte dies) erfuhr ich, dass ich mir alle drei Jahre ein neues Gutachten erstellen lassen muss.

Nun habe ich auch noch gehört, dass ich den Diabetes nicht unbedingt hätte erwähnen müssen. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sei ich nicht dazu verpflichtet gewesen. Natürlich bin ich jetzt ziemlich durcheinander. Ich habe mich diesbezüglich auch schon bei anderen Stellen erkundigt. Aber immer wieder wird etwas anderes gesagt: Die Einen meinen, man sollte den Diabetes unbedingt angeben, die Anderen sagen, dass ich dies nicht brauche. Nun weiß ich nicht mehr was richtig ist. Hätte ich diesen Gutachten, die ich alle drei Jahre einholen muss, aus dem Wege gehen können?

Antwort
Ich stimme Ihnen zu, dass die Auflage, regelmäßig bei der Führerscheinstelle ärztliche Gutachten vorlegen zu müssen, für die Menschen mit Diabetes mellitus eine Diskriminierung darstellt. Die Rechtsgrundlage für diese Auflage ist mit der Fahrerlaubnisverordnung gegeben (§ 11 FeV).

Allerdings hat das Bundesministerium für Verkehr dazu festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für die so genannten Gesundheitsfragen gebe. Dennoch werden sie weiterhin als "freiwillige Angaben" abverlangt. Freiwillige Angaben hätten Sie demzufolge nicht machen müssen.

Nun ist der Diabetes allerdings der Fahrerlaubnisbehörde bekannt, und Sie werden auch in Zukunft alle paar Jahre ein Gutachten über Ihre Fahrtauglichkeit gemäß § 11 FeV vorlegen müssen.

Die Fahrerlaubnisverordnung sieht Zeitintervalle von bis zu fünf Jahren vor. Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, nicht mit der Fahrerlaubnisbehörde den Streit über die Rechtmäßigkeit der Gesundheitsfragen zu beginnen, sondern auf die Fristverlängerung der Gutachtenvorlage hinzuwirken. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.





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