Sehen und Sehhilfen am Bildschirm-Arbeitsplatz
Gesunde Augen und eine gute Sehschärfe sind die wichtigsten Voraussetzungen, um den Anforderungen der Bildschirmarbeit gewachsen zu sein. Wer am Terminal tätig ist, sollte sich grundsätzlich vom Augenarzt untersuchen lassen. Häufig kann eine exakt angepaßte Brille die Arbeit wesentlich erleichtern. Für Betriebe gelten hinsichtlich der Sehschärfe sogar exakt definierte Vorschriften: Der Grundsatz "G 37, Bildschirm-Arbeitsplatz" der gewerblichen Berufsgenossenschaften besagt, daß Mitarbeiter ohne weiteres für die Aufgabe geeignet sind, die auf beiden Augen 0.8 der normalen Sehschärfe erreichen. (Als normale Sehschärfe bezeichnet man den Wert 1.0 beiderseits.) Zeigt sich beim sog. Siebtest, daß die vorgeschriebene Sehschärfe nicht erreicht wird, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. In den meisten Fällen kann die Fehlsichtigkeit mit einer entsprechenden Brille korrigiert werden. Wenn die Möglichkeit nicht besteht oder keine zufriedenstellenden Verbesserungen zu erreichen sind, muß der Augenarzt entscheiden, ob dem Betreffenden die Arbeit am Bildschirm möglich ist. Eine vom Augenarzt zu begründende absolute Nichteignung kommt jedoch äußerst selten vor.Mit zunehmendem Alter nimmt die natürliche Nah-Sehschärfe ab.
Das ist eine ganz normale Entwicklung, hervorgerufen durch die nachlassende Akkomodation, also die Fähigkeit der Augen, sich auf nähere Ziele einzustellen. Dieser Prozeß beginnt etwa mit dem 40. Lebensjahr und schreitet kontinuierlich fort bis zu einer Sehschärfenminderung von über 50 Prozent. Die altersbedingte sogenannte Weitsichtigkeit wird als Presbyopie bezeichnet. Wenn keine krankhaften Veränderungen des Auges hinzukommen, läßt sie sich mit entsprechenden Brillen korrigieren. Das das Auge dazu neigt, mangelnde Sehschärfe durch größere Anstrengung seines Sehapparates zu kompensierern, wird vielen Menschen gar nicht bewußt, daß ihre Sehfähigkeit nachläßt. Sie leiden dann "nur" unter den Begleiterscheinungen wie lesen Sie weiter


