Die fachliche Zuordnung der Gefässchirurgie in der Schweiz

 
Die fachliche Zuordnung der Gefässchirurgie in der SchweizWeil endovaskuläre Techniken in den letzten Jahren ihre Nachhaltigkeit und verhältnismässig einfache Machbarkeit unter Beweis gestellt haben, müssen diese unzweifelhaft zum Armamentarium des Gefässchirurgen von heute und morgen gehören. Mit der stetig wachsenden Überalterung der Bevölkerung werden Gefässerkrankungen immer häufiger, was einen steigenden Bedarf an chirurgischen Interventionen zur Folge haben wird. Da endovaskuläre Interventionen mit wesentlich geringerem Trauma und deutlich kürzerem Spitalaufenthalt verbunden sind und deshalb von Patienten bevorzugt werden, wird die Zahl solcher Eingriffe zunehmen, während offene Operationen zahlenmässig zurückgehen werden. Bei der Frage, wer die Eingriffe an den Gefässen durchführen sollte, offenbaren sich die Schwächen einer multidisziplinären Interpretation: Gefässchirurgen, ebenso wie interventionelle Angiologen, sind nach klinischen Gesichtspunkten patient-orientiert, interventionelle Radiologen dagegen orientieren sich oft allein nach dem bildgebenden Dokument, ohne Kenntnis der Patientenanamnese.

Wer über beide therapeutische Optionen verfügt, die endovaskuläre und die offene, kann frei von Einseitigkeit die ihm geeigneter erscheinende Methode wählen. Die fachliche Zuordnung der einen oder anderen Option zu der einen oder anderen Disziplin muss zwangsläufig zu einseitigen Entscheiden führen. Wer nur endovaskulär tätig ist, wird geneigt sein, dem endovaskulären Verfahren den Vorzug zu geben, während der nicht endovaskulär geschulte Chirurg, zum Beispiel bei einem Bauchaortenaneurysma, eher der offenen Methode das Wort sprechen wird. Es ist eher zu erwarten, dass der Gefässchirurg, der ein grosses Mass an chirurgischen Fähigkeiten gewonnen hat, auch noch den Umgang mit dem Katheter erwirbt, als dass umgekehrt der Radiologe oder Angiologe die für eine offene Operation nötigwendigen surgical skills erlernen kann. Deshalb wird gefordert, dass Gefässchirurgen ihr Leistungsspektrum erweitern.

Als Zielvorstellung soll gelten, dass ein Gefässchirurg dank der erworbenen Kompetenz in eigener, letzter und nicht zwangsläufig delegierbarerVerantwortung, sozusagen prozessübergreifend, Abklärung, Behandlung und Nachsorge von Patienten führen kann. Damit soll keineswegs interdisziplinäre Zusammenarbeit verhindert werden, sondern vielmehr die Fragmentation der Sorge um den Patienten. Der Gefässchirurg soll über die Zeit hinweg die Bezugsperson seines Patienten bleiben, was nur durch bewusste Steigerung eigener Fertigkeiten möglich ist.




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