Epilepsie und Schwerbehinderung

 
Epilepsie und SchwerbehinderungWer eine Epilepsie hat, ist nicht zwangsläufig schwerbehindert. Bei Erwachsenen und bei Jugendlichen ist es unbedingt notwendig, individuell Vor- und Nachteile des Schwerbehindertenausweises (SB) gegeneinander abzuwägen:

Der Schwerbehindertenausweis

Bei Kindern und Jugendlichen kann der Ausweis die Situation der Eltern erleichtern, z.B. durch steuerliche Vorteile. Genauso gut kann sich der Ausweis negativ auswirken, wenn das Kind/der Jugendliche überall einen Sonderstatus einnimmt (Neid, Ausgrenzung, Sondereinrichtungen, Unterforderung, etc.).

Auch Erwachsene müssen sich überlegen: Wie sinnvoll ist es, sich um einen "Nachteilsausgleich" zu bemühen, wenn dem gegenüber z.B. Schwierigkeiten bei Bewerbungen stehen.

Vor der Arbeitssuche und auch vor Antragstellung sollte man sich klar sein:

Jeder Ausweis kann die Vermittlungschancen mindern. Je niedriger der Grad der Behinderung (GdB) eingestuft wird und je weniger "Buchstaben" im Behindertenausweis stehen, um so höher wird bei einer Bewerbung die Leistungsfähigkeit eingeschätzt; bei zu vielen "Buchstaben" im Ausweis kommt leicht ein Zweifel des (zukünftigen) Arbeitgebers an der Belastbarkeit des Bewerbers auf.

Als Vorteil und damit reizvoll erweist sich für Arbeitgeber die Möglichkeit, Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis einzustellen und dafür Lohnkostenzuschüsse zu erhalten (über das Arbeitsamt).

Bei Bewerbungen empfiehlt sich, sofern man schon im Besitz eines SB-Ausweises ist, Kontakt mit dem Integrationsfachdienst, mit der Vertrauensperson für Behinderte oder dem Betriebsrat aufzunehmen.

Hat man den Arbeitsplatz sicher und wird persönlich mit der eigenen Leistungsfähigkeit akzeptiert, so kann die nachträgliche Anerkennung als schwerbehinderter Mensch nicht nur eine persönliche Erleichterung sein, sondern auch ein finanzieller Vorteil für den Arbeitgeber.

Schwerbehindert, was ist das?

Schwerbehindert ist eine Person, deren Grad der Behinderung mit wenigstens 50 festgestellt ist. Der früher verwendete Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE) ist seit 1986 aufgehoben und ersetzt worden durch "Grad der Behinderung" (GdB). Als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient ein vom Versorgungsamt ausgestellter Ausweis.

Der Antrag

Sobald ein Antrag gestellt ist, wird das Versorgungsamt tätig und prüft, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist. Wichtig bei der Antragstellung ist, dass Art und Auswirkung des Anfallsleidens möglichst genau geschildert werden, z. B. ob es sich um leichte oder schwere Anfälle handelt und wie oft diese täglich oder wöchentlich auftreten.

Auch sollen Angaben zu Folgeschäden, psychischen Auswirkungen, Schmerzen oder sonstigen Gesundheitsstörungen gemacht werden, damit das Versorgungsamt eine korrekte Prüfung und Einstufung vornehmen kann. Günstig ist es auch, wenn medizinische Befunde, im Einzelfall auch Schulzeugnisse dem Antrag beigefügt werden




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