Frühgeborene: Nachsorge und Kindergarten

- Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes müssen so früh wie möglich erkannt und behandelt werden, um Schädigungen zu minimieren.
- Deswegen müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen in einem SPZ oder ähnlichen Einrichtungen direkt nach Klinikentlassung begonnen werden.
- Jedes extrem frühgeborene Kind muss einen Anspruch auf Frühförderung haben, damit eventuellen Schädigungen prophylaktisch entgegengewirkt werden kann. Frühgeborene sind als Risikokinder per definitionem von Behinderung bedroht!
- Die Kontrolluntersuchungen müssen bis zum Schulalter fortgeführt werden, da manchmal erst dann Defizite zutage treten, die für den Schulerfolg hinderlich sind.
- Alle Berichte und Diagnosen von Ärzten und Therapeuten sollten in einem Nachsorgepass dokumentiert werden, damit sie bei Bedarf zusammenhängend von den Eltern vorgelegt werden können.
Kindergarten und Schule
- Bei Spätfolgen wie Legasthenie, Dyskalkulie, Verhaltensauffälligkeiten o.ä. müssen geeignete Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen und finanziert werden.
- Erzieher/innen und Lehrer/innen müssen durch verpflichtende Fortbildungen in die Lage versetzt werden, die genannten Spätfolgen zu erkennen und adäquat zu reagieren.
- Die Kinder müssen ihren intellektuellen Fähigkeiten entsprechende Förderung und Bildungsmöglichkeiten erhalten.


