Über spezifische Regeln für den Umgang mit der Lebensmittelwerbung verfügen nur sechs der beteiligten Länder. Deutschland gehört mit dem Lebensmittel-Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) dazu. Danach ist es u. a. verboten, mit irreführenden Aussagen für Lebensmittel zu werben. So dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen zugeschrieben werden, die ihnen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zukommen. Dennoch darf süßen und fetten Kalorienbomben mit Slogans wie "? die wertvolle Zwischenmahlzeit" oder "... deckt den Tagesbedarf an wichtigen Vitaminen" ein gesundes Image verliehen werden, nur weil sie mit einem extra Schuss Milch oder etwas Calcium oder Vitaminen angereichert sind.
Die Projektteilnehmer sind sich einig: Europas Kinder müssen stärker vor den Marketingpraktiken der Lebensmittelindustrie geschützt werden. Dazu wird ein europaweit einheitlicher Ansatz gefordert. Die Erfahrung in Norwegen und Schweden, wo das Verbot der an Kinder gerichteten Fernsehwerbung durch ausländische Sendungen via Kabel oder Satellit untergraben wurde, zeigt, wie wichtig einheitliches Handeln ist. Hier die wesentlichen Forderungen der Projektgruppe:
- An Kinder gerichtete Fernsehwerbung für "ungesunde" Lebensmittel sollte europaweit verboten und die bestehende EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" entsprechend geändert werden.
- Weitere Maßnahmen zum Schutz vor anderen Werbeformen müssen folgen.
- Eine gemeinsame EU-Definition für "ungesunde" Lebensmittel muss vereinbart werden.
- Effektive Strukturen zur Überwachung von Art und Umfang der Werbung und der Einhaltung ihrer Bestimmungen müssen geschaffen werden
(übernommen mit schriftlicher Genehmigung von:http://www.medizin-aspekte.de)


