Frühgeborene: Nachsorge und Kindergarten

 
Frühgeborene: Nachsorge und Kindergarten
  • Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes müssen so früh wie möglich erkannt und behandelt werden, um Schädigungen zu minimieren.
  • Deswegen müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen in einem SPZ oder ähnlichen Einrichtungen direkt nach Klinikentlassung begonnen werden.
  • Jedes extrem frühgeborene Kind muss einen Anspruch auf Frühförderung haben, damit eventuellen Schädigungen prophylaktisch entgegengewirkt werden kann. Frühgeborene sind als Risikokinder per definitionem von Behinderung bedroht!
  • Die Kontrolluntersuchungen müssen bis zum Schulalter fortgeführt werden, da manchmal erst dann Defizite zutage treten, die für den Schulerfolg hinderlich sind.
  • Alle Berichte und Diagnosen von Ärzten und Therapeuten sollten in einem Nachsorgepass dokumentiert werden, damit sie bei Bedarf zusammenhängend von den Eltern vorgelegt werden können.

Kindergarten und Schule

  • Bei Spätfolgen wie Legasthenie, Dyskalkulie, Verhaltensauffälligkeiten o.ä. müssen geeignete Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen und finanziert werden.
  • Erzieher/innen und Lehrer/innen müssen durch verpflichtende Fortbildungen in die Lage versetzt werden, die genannten Spätfolgen zu erkennen und adäquat zu reagieren.
  • Die Kinder müssen ihren intellektuellen Fähigkeiten entsprechende Förderung und Bildungsmöglichkeiten erhalten.





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