Jugendliche mit Epilepsie - frühzeitiges Planen ist notwendig
Jugendlichen mit Epilepsie ist zu empfehlen, sich 1 bis 2 Jahre vor dem Schulabschluss an speziell geschulte Mitarbeiter der Berufsberatung zu wenden. Die beruflichen Wünsche sollten mit der individuellen Leistungsfähigkeit und der gesundheitlichen Eignung in Übereinstimmung gebracht werden, damit es später nicht zum Abbruch der Ausbildung und/oder zur Arbeitslosigkeit kommt. Vor Eintritt in das Berufsleben sollte zudem eine bestmögliche Anfallkontrolle durch Optimierung der Therapie erreicht werden. Immer dann, wenn Anfallsfreiheit nicht oder nur bei erheblichen Nebenwirkungen der Medikamente erreicht wurde, sollte eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrums hinzugezogen werden. Junge Erwachsene, die durch die Epilepsie erheblich beeinträchtigt sind oder bei denen weitere Einschränkungen bestehen (z.B. eine Lernbehinderung oder eine körperliche Behinderung), können eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk durchführen. Spezielle Berufsbildungswerke für Jugendliche/junge Erwachsene mit Epilepsie gibt es zur Zeit nur in Berlin und Bielefeld, anderen Orts gibt es Berufsbildungswerke, die sich auf die Ausbildung Jugendlicher/junger Erwachsener mit Epilepsie spezialisiert haben - i.d.R. in Zusammenarbeit mit Epilepsiezentren.Ansprechpartner und Kostenträger für die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk ist die Bundesanstalt für Arbeit. Der behandelnde Arzt sollte dem Jugendlichen ein Schreiben für das Arbeitsamt mitgeben, in dem das Krankheitsbild so beschrieben ist, dass sich der zuständige Arbeitsamtsberater ein Bild über den Ablauf der Anfälle, den Behandlungsstand und die Prognose machen kann. Wenn unklar ist, welche Einschränkungen bestehen bzw. ob und in welchem Bereich eine Ausbildung möglich ist, sollte sich der Jugendliche an ein Epilepsiezentrum oder eine Epilepsieambulanz wenden, um von dort ausgehend weitere Schritte einzuleiten.
Erwachsene mit Epilepsie - vielfältige Hilfen nutzen
Wenn im Erwachsenenalter ein erster Anfall oder erstmalig eine Epilepsie auftritt, sollte umgehend eine Beratung in der Praxis eines auf die Epilepsiebehandlung spezialisierten Nervenarztes, in einer Epilepsieambulanz oder in einem Epilepsiezentrum erfolgen, die ggf. weitere Schritte einleiten. Dies ist zwingend erforderlich, um die beruflichen Folgen sachgerecht beurteilen zu können, d.h. um die Frage zu klären, ob der Verbleib im bisherigen Beruf möglich ist oder ob eine berufliche Neuorientierung - z.B. eine Umschulung - erfolgen sollte.Bei Fragen zur Umschulung stehen die Rehabilitationsberater der Arbeitsämter zur Verfügung. Wenn bei der Berufsausübung Schwierigkeiten in Folge einer Epilepsie auftreten, gibt der psychosoziale Fachdienst des zuständigen Integrationsamtes Hilfestellung.
Die Unterstützung bei beruflichen Schwierigkeiten und die Entwicklung von Lösungsstrategien ist eine wesentliche Aufgabe von Epilepsiezentren und speziellen Rehabilitationskliniken für Menschen mit Epilepsie.


