Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen der Werbung variieren europaweit beträchtlich. Der Schwerpunkt der Bestimmungen liegt mehrheitlich auf der Fernsehwerbung. Mit einem Verbot von Fernsehwerbung, die an Kinder unter zwölf Jahren gerichtet ist, haben Norwegen und Schweden die striktesten Gesetze. In den meisten Ländern gibt es laut Bericht eine zusammenhanglose Ansammlung gesetzlicher und freiwilliger Kontrollen für Werbung innerhalb und außerhalb des Rundfunks. Werbung im Internet ist wenig oder in einigen Ländern überhaupt nicht reguliert.

Über spezifische Regeln für den Umgang mit der Lebensmittelwerbung verfügen nur sechs der beteiligten Länder. Deutschland gehört mit dem Lebensmittel-Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) dazu. Danach ist es u. a. verboten, mit irreführenden Aussagen für Lebensmittel zu werben. So dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen zugeschrieben werden, die ihnen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zukommen. Dennoch darf süßen und fetten Kalorienbomben mit Slogans wie "? die wertvolle Zwischenmahlzeit" oder "... deckt den Tagesbedarf an wichtigen Vitaminen" ein gesundes Image verliehen werden, nur weil sie mit einem extra Schuss Milch oder etwas Calcium oder Vitaminen angereichert sind.

Die Projektteilnehmer sind sich einig: Europas Kinder müssen stärker vor den Marketingpraktiken der Lebensmittelindustrie geschützt werden. Dazu wird ein europaweit einheitlicher Ansatz gefordert. Die Erfahrung in Norwegen und Schweden, wo das Verbot der an Kinder gerichteten Fernsehwerbung durch ausländische Sendungen via Kabel oder Satellit untergraben wurde, zeigt, wie wichtig einheitliches Handeln ist. Hier die wesentlichen Forderungen der Projektgruppe:
(übernommen mit schriftlicher Genehmigung von:http://www.medizin-aspekte.de)




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