Brustprothetik

 
Brustprothetik

Information für brustoperierte Frauen

  • Im Krankenhaus werden Sie vor der Entlassung mit einer textilen Erstprothese versorgt, welche im eigenen BH sofort getragen werden kann. Ihre Krankenkasse übernimmt dafür zu 100% die Kosten.
  • Ca. drei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus können sie bei bständig eine Silikon-Brustprothese und einen dazupassenden Prothesen-BH beziehen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Silikonprothese zu 100% und einen Teil der Kosten von dem Prothesen-BH. Je nach BH-Modell ist eine Aufzahlung zu leisten.
  • Alle sechs Monate haben Sie Anspruch auf einen neuen BH. Alle zwei Jahre haben Sie Anspruch auf eine neue Brustprothese.
  • Es sei denn, Ihr Gewicht und dadurch auch Ihre Brustgröße verändern sich; dann haben Sie sofort Anspruch auf eine neue Prothese und einen neuen BH
  • Sie benötigen dazu immer eine entsprechende Begründung bzw. Diagnose auf dem Verordnungsschein von Ihrem Arzt.
  • Für Badeanzüge besteht KEINE Kassenleistung.





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