Kontraindikation zur Lebertransplantation

 
Kontraindikation zur LebertransplantationEine Lebertransplantation kann nicht durchgeführt werden bei Sepsis, d. h. beim Eindringen von Krankheitserregen in die Blutbahn. Bösartige Tumoren, fortgeschrittene Herz- Kreislauferkrankungen oder ein positiver HIV-Nachweis verbieten eine Lebertransplantation ebenfalls. Eine eingeschränkte Indikation ergibt sich bei Patienten über 60 Jahre, ausgeprägter Nierenschädigung, Verschluss der Pfortader oder chronischem Alkoholmissbrauch. Eine erfolgreiche Transplantation ergibt sich einerseits aus der Operation selbst, andererseits auch aus der postoperativen Nachsorge, die in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Patienten positiv beeinflusst werden kann. Eine fehlende Patientenkooperation sowie psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Psychosen können somit auch als relative Kontraindikationen betrachtet werden.

Die Leberlebendspende

Eine weitere Methode ist die Leberlebendspende. Da die Leber eine hohe Regenerationsfähigkeit hat, kann man einen Leberlappen bei einem gesunden Spender entnehmen und damit einen Leberkranken transplantieren. Aufgrund des in Deutschland geltenden Transplantationsgesetzes kommen als Spender allerdings nur Verwandte und nahe stehende Personen (sehr enge langjährige Freunde) in Frage. Die Möglichkeit der Spende zwischen Eltern und Kindern mit diesem Verfahren hat dazu geführt, dass die Warteliste vergleichsweise klein ist. Wegen der benötigten Mindestgröße des zu explantierenden Leberanteils sind nur 25 % aller anderweitig geeigneten Kandidaten auch potentielle Spender. Dies liegt daran, dass die Lebendspende von einem Spender mit einer relativ zu dem vom Empfänger benötigten Organ sehr kleinen Leber ein höheres Risiko für den Spender birgt. Ein weiterer potentieller Vorteil der Leberlebendspende ist die gute Planbarkeit des Eingriffes für den Patienten.

Eine Reihe von versicherungsrechtlichen Fragen sind noch nicht zufrieden stellend gelöst; so z.B. die existentielle Sicherung des Spenders, falls nach der Spende Komplikationen, wie z.B. längere Rekonvaleszenz nach der Organteilentnahme und dadurch bedingte längere Arbeitsunfähigkeit auftreten.

Die Organverteilung (Allokation)

Gemäß dem Transplantationsgesetz hat die Bundesärztekammer Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation publiziert. Diese Allokationsrichtlinien beruhen auf den Grundsätzen der Erfolgsaussicht, der Dringlichkeit und der Chancengleichheit. Durch die nun vorhandene, bundeseinheitliche Warteliste ist die Wartezeit unabhängig von dem Transplantationszentrum, in dem der Patient gemeldet ist. Die medizinischen Kriterien für eine Leberallokation sind v.a. die Blutgruppenkompatibilität und die Größenkongruenz. Die Zuteilung der Organe über Eurotransplant erfolgt nach einem Algorithmus, der die Kriterien: Dringlichkeit, Wartezeit (40%), und Konservierungszeit (20%) einschließt. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf 12 Monate begrenzt.




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