Leben und Arbeiten mit Epilepsie

Fördermöglichkeiten
Es gibt ein differenziertes Angebot beruflicher Hilfen für Jugendliche und Erwachsene mit Epilepsie.
Für Jugendliche: Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und epilepsiebedingter Einschränkungen in Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation; Förderlehrgänge zum Erlangen der Berufsreife am Wohnort oder in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Arbeitserprobungs- und Berufsfindungsmaßnahmen in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerk); Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte.
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden bei Jugendlichen i.d.R. von den Krankenkassen, alle Maßnahmen zur Berufsfindung und -ausbildung vom Arbeitsamt finanziert.
Für Erwachsene: Umschulung in einem Betrieb oder in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (Berufsförderungswerk); betriebliche Integrationsmaßnahmen; ggf. Umgestaltung des Arbeitsplatzes zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung bei epileptischen Anfällen.
Rehabilitationsmaßnahmen für Erwachsene werden i.d.R. von den Rentenversicherungsträgern oder vom Arbeitsamt finanziert; für Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes sind die Integrationsämter (früher Hauptfürsorgestellen) zuständig.
Die Durchführung einer medizinischen Rehabilitation empfiehlt sich in einer speziellen Rehabilitationsklinik bzw. Rehabilitationsabteilung für Menschen mit Epilepsie, wie sie z.B. vom Epilepsiezentrum Bethel (Bielefeld), vom Epilepsie Zentrum Berlin Brandenburg oder auch von anderen Einrichtungen betrieben wird.
Der Arbeitskreis zur Verbesserung der Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie hat von den Berufsgenossenschaften anerkannte Empfehlungen erarbeitet, die bei Fragen der beruflichen Eignung unbedingt beachtet werden sollten (die Empfehlungen sind z.B. in dem im Verlag einfälle herausgegebenem Handbuch Epilepsie und Arbeit abgedruckt). Epileptische Anfälle sind von diesem Arbeitskreis in fünf arbeitsmedizinisch relevante Kategorien eingeteilt worden (0, A - D).
Zusätzlich zu diesen Kriterien sind Auren (Vorgefühle), tageszeitliche Bindung der Anfälle, Orientierungsfähigkeit nach den Anfällen, Häufigkeit der Anfälle und die Prognose über den weiteren Verlauf der Epilepsie zu berücksichtigen.
Aus dieser Gefährdungsbeurteilung folgt, dass generelle Verbote für Menschen mit Epilepsie (z.B. keine Bildschirmarbeit, keine Arbeit an laufenden Maschinen, keine Arbeit auf Gerüsten) nicht sinnvoll sind, sondern in jedem Einzelfall geprüft werden muss, welche krankheitsbedingten Einschränkungen bei der Berufswahl ggf. zu beachten sind.


