Angesichts der Tendenz der Tabakhersteller, den Chemie-Cocktail in ihren Zigaretten immer noch komplexer zu machen, fordert Werner Bernhard vom IRM jetzt ein Eingreifen des Gesetzgebers. «Für einige natürlich vorkommende Stoffe und für die Zusätze brauchen wir Grenzwerte im Gesetz, andere müssen ganz klar verboten werden.»
Äusserst komplexe Mixtur
Die Resultate des Institutes für Rechtsmedizin in Bern geben Hinweise auf den Zusatz einer Vielfalt von Substanzen, welche nicht erlaubt sind. Einige sind nicht 100-prozentig nachweisbar, was auf den Zusatz äusserst komplizierter Mischungen von Chemikalien während der Herstellung der Zigaretten hinweist. Weitere Analysen zur Bestätigung und Feststellung der Konzentration der Zusätze sind laut Untersuchungsleiter Werner Bernhard notwendig.- Pyridin: Kann die Verfügbarkeit des Nikotins erhöhen und eine zusätzliche Wirkung auf das Zentralnervensystem ausüben. Ist laut Verordnung des Bundes nicht zugelassen. Unangenehm riechendes Lösungsmittel, wirkt haut- und schleimhautreizend.
- Xylol: Entfettendes Lösungsmittel. Steht im Verdacht, Krebs zu erregen.
- Benzaldehyd: Künstliches Bittermandelaroma, wie es in Parfüms verwendet wird.
- Menthol: Alkohol, der die Wahrnehmung der Schleimhautreizung dämpft.
- Phenolderivate: Zusatzstoffe, die dafür sorgen, dass Plastik nicht spröde wird.
(übernommen mit schriftlicher Genehmigung von:http://www.dr-walser.ch)


