Sowohl beim Klonen als auch bei der Gewinnung von Stammzellen aus "überzähligen Embryonen" werden die verwendeten Embryonen zerstört. Daher sind diese Methoden in Deutschland durch das Embryonen-schutzgesetz verboten. Nur die Erzeugung embryonaler Stammzellen aus abgetrieben Föten ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
adulte Stammzellen
Adulte Stammzellen sind teilungsfähige Zellen, die in bislang 20 Organen des Körpers, beispielsweise im Knochenmark, im Blut und im Gehirn, nachgewiesen wurden und dort lebenslänglich vorhanden sind. Sie haben die Aufgabe, die unterschiedlichsten Arten von Ersatzzellen zu bilden. Auch das Nabelschnurblut von Neugeborenen enthält adulte Stammzellen.Was unterscheidet embryonale von adulten Stammzellen?
Adulte Stammzellen haben nach dem gegenwärtigen Forschungsstand gegenüber fetalen und embryonalen Stammzellen ein reduziertes Entwicklungspotential. Aber auch sie können mithilfe von Wachstumsfaktoren im Labor dazu angeregt werden, sich in einen spezialisierten Zelltyp zu entwickeln. Im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen ist ihre Vermehrbarkeit limitiert und ihre Lebensdauer somit begrenzt. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie dem Patienten entnommen werden können. Dadurch gibt es später keine Abstoßungsreaktionen.Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren zur Untersuchung der Embryonen auf genetisch bedingte Erbkrankheiten.Dazu werden dem frühen Embryo im Vier-Acht-Zellstadium ein bis zwei Zellen mittels einer Biopsie entnommen. Diese werden anschließend im Labor auf genetische Fehler untersucht. Die Untersuchung, bei der auch das Geschlecht bestimmt werden kann, dauert nur wenige Stunden, so dass anschließend der für gesund befundene Embryo in den Uterus der Frau transferiert werden kann. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass die Abtreibung eines kranken Embryos verhindert werden kann, da der Defekt vor der Einpflanzung festgestellt wird. Jedoch besteht die Gefahr, dass der Embryo bei der Entnahme der Zellen beschädigt wird. Die Präimplantationsdiagnostik an frühen Embryonen im Vier-Acht-Zellstadium (totipotente Zellen) ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Gentherapie
Wenn ein Gendefekt die Ursache einer Krankheit ist, so ist mit konventionellen Therapieformen eine wirkliche Heilung nicht möglich. Das heißt für viele Patienten, dass sie ein Leben lang Medikamente nehmen müssen. Seit den 70er Jahren wird an der direkten Therapie der Gene, das heißt dem Ersatz des defekten Gens durch ein gesundes, geforscht. Man unterscheidet zwei Arten der Gentherapie, die somatische und die Keimbahn-Gentherapie. In der Testphase befindet sich derzeit nur die somatische Gentherapie. Dabei werden veränderte Gene in betroffene Organe oder Körperzellen eingeschleust.Bei der Keimbahntherapie wird ein künstlich verändertes Gen in die Eizelle oder in Spermien eingebracht. Die genetische Veränderung wird dadurch auf die Nachkommen übertragen. Die Keimbahntherapie ist in den meisten Ländern beim Menschen verboten.
(übernommen mit schriftlicher Genehmigung von:http://www.muskl.de)


