Behandlung der Brücke
Bis zum fertigen Einsetzen einer Brücke vergehen normalerweise drei Sitzungen in einer Zahnarztpraxis. Bei kleinen Brückenarten kann u.U. auf eine Sitzung verzichtet werden; bei schwierigen anatomischen/kosmetischen Verhältnissen und größeren Brücken können auch noch zusätzliche Sitzungen erforderlich sein. Nach einem gewissen Zeitabstand erfolgt dann evtl. nochmals eine Kontrolle dahingehend, ob sich die Brücke gut in die Zahnreihe eingefügt hat und ob die Höhe stimmt.1.Termin
Unter örtlicher Betäubung werden zunächst die Brückenpfeiler von vorhandener Karies oder alten Füllungen befreit. Gebiete, welche nahe an den Zahnnerv reichen, werden mit einem speziellen Material abgedeckt und - falls notwendig - eine Aufbaufüllung gelegt. Nach diesen vorbereitenden Maßnahmen erfolgt die eigentliche Präparation des Zahnes.Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie auf der Seite "Kronen", da sich die Brückenpfeilerpräparation im wesentlichen an der Präparation für eine Krone orientiert . Zusätzlich ist auf eine parallele Ausrichtung der Brückenpfeiler zueinander zu achten, da die Brücke aus "einem Guss" ist und Abweichungen von der Parallelität ein Einpassen der fertigen Brücke verhindern. Man bezeichnet dies als passende Einschubrichtung.Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder größeren Brücken kann ein "Parallelometer" wertvolle dienste leisten.Sollte ein parallele Ausrichtung nicht möglich sein, so kann versucht werden, durch Einarbeiten eines Geschiebes an einem der Pfeilerzähne mittels einer Geschiebebrücke diesen Umstand zu berücksichtigen
2.Termin
Im Gegensatz zur Einzelkrone besteht eine Brücke immer aus mindestens zwei Kronen, welche optimal auf dem Zahnstumpf sitzen müssen ( Kronenrand). Frühere Verfahren probierten die Pfeilerkronen im "Rohzustand" im Mund ein, bevor nach einem erneuten Abdruck über die eingepassten Kronen im Labor das Brückenzwischenglied gefertigt und mit den Pfeilerkronen verlötet wurde. Moderne Verfahren fertigen die Brücke "in einem Stück" und stellen zunächst ein Brückengerüst her, welches zur Prüfung der Passgenauigkeit, Spannungsfreiheit und Kontrolle der Einschubrichtung im Mund einprobiert wird (= Gerüsteinprobe), bevor die weitere Verarbeitung (z.B. Verblendung mit zahnfarbenen Materialien) und Fertigstellung im Labor erfolgt. Nur bei kleinen Brücken kann auf eine derartige Zwischeneinprobe verzichtet werden. Bei größeren Brücken erfolgt u.U. eine nochmalige Einprobe dann, wenn das Brückengerüst mit der Grundstruktur der Keramik überzogen ist (durch diesen Brennvorgang können Veränderungen im Metallgefüge auftreten), man spricht von einer Rohbrandeinprobe.Derartige Eingriffe müssen nicht unbedingt unter örtlicher Betäubung erfolgen - individuell können hier aber erhebliche Unterschied vorliegen.
3.Termin
Bei kleineren Brücken kann normalerweise in einer 3. Sitzung die Brücke definitiv eingesetzt werden. Der Eingriff muss nicht unbedingt unter örtlicher Betäubung erfolgen - individuell können hier aber erhebliche Unterschiede vorliegen.Größere Brücke werden häufig erst einmal provisorisch eingegliedert um eventuelle Restspannungen auszugleichen und werden erst nach einiger Zeit definitiv eingegliedert.Weitere Sitzungen können ebenfalls noch erforderlich werden, wenn die Zahnfarbe korrigiert werden muss.


