Zahnarztbehandlung oder Röntgen während der Schwangerschaft?

 
Zahnarztbehandlung oder Röntgen während der Schwangerschaft?Falls möglich, sollte vor dem Beginn einer Schwangerschaft eine komplette Gebiss-Sanierung erfolgen.
  • Als optimaler Behandlungszeitpunkt gilt das 2. Trimenon (ca. 4.-7. Monat). Vorher birgt die Phase der Organogenese erhöhte Gefahren bei der Ausbildung des Ungeborenen, im letzen Schwangerschaftsdrittel ist die Frühgeburtenrate durch den Behandlungsstress erhöht.
  • Die Behandlung selbst sollte ab dem 6. Monat möglichst in einer sitzenden oder nur leicht geneigten, nach links ausgerichteten Lage erfolgen, um dem gefürchteten Vena-cava-Kompressions-Syndrom (Schwindelgefühl und Unwohlsein bis hin zum Kreislaufkollaps) vorzubeugen.
  • Röntgenaufnahmen gelten bei ordnungsgemäßem Strahlenschutz als unbedenklich, da bspw. die Belastung im kritischen Unterleibsbereich bei einer Zahnfilmaufnahme - ohne Strahlenschutz (!) - noch nicht einmal der natürlichen täglichen Strahlenbelastung entspricht. Darum ist die häufig anzutreffende Aversion von Schwangeren gegen ein medizinisch notwendiges Röntgen durch nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: Eine dadurch falsch gestellte Diagnose kann zu schweren Schäden des Ungeborenen führen. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft - wie auch bei jeder anderen Röntgendiagnostik - nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1. Trimenon. Strahlenrisiko Röntgenstrahlen und Schwangerschaft
  • Zahnärztliche Betäubungen (örtliche Schmerzausschaltung,"Spritze") haben keinen negativen Einfluss, wenn Stoffe mit einer hohen Eiweißbindung (z.B. Articain™, Bupivacain™; eine hohe Eiweißbindung deshalb, weil nur die nicht an ein Protein gebundenen Teile des Medikaments in den kindlichen Kreislauf übertreten können) und ein geringer gefäßverengender Zusatz (z.B. Adrenalin 1:200.000) injiziert werden. Bisher sind keine wissenschaftlich fundierten Berichte über keimschädigende Wirkungen von zahnärztlichen Betäubungsmitteln bei der Behandlung schwangerer Patientinnen bekannt.
  • Empfehlungen im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes besagen, dass Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollten, ohne einen stichhaltigen Beweis für diese Behauptung zu liefern. Alternativ können Glasionomerzemente als Langzeitprovisorium angewandt werden.
  • Bei Medikamenten sollte nur auf bewährte und lange auf dem Markt befindliche Pharmaka zurückgegriffen werden, da eine klinische Testung von Medikamenten bei Schwangeren grundsätzlich verboten ist, es also keine "getesteten Schwangerschaftsmedikamente" gibt. Ein Risiko zu Fehlbildungen besteht besonders innerhalb des 1. Schwangerschaftsdrittel. Medikamente können auch noch in der Spätphase - hier beim Fetus - unerwünschte Nebenwirkungen haben, da dieser wegen einer noch nicht ausgereiften Leber und eines unvollständigen Enzymsystems die Fremdstoffe nur mangelhaft abbauen kann. Dringend abgeraten wird vor einer Selbstmedikation bei Zahnschmerzen, da eine zahnärztliche Schmerzbeseitigung in einer Praxis i.d.R. eine geringere Belastung lesen Sie weiter




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